Muss mein Kind getauft sein, um an der Evangelischen Oberschule aufgenommen zu werden?

Nein. Die Schule ist für getaufte und nicht getaufte Schüler offen.
Sie und Ihr Kind sollten aber verstehen, dass christliche Rituale wie Schuljahresanfangs- und schlussgottesdienste, Gottesdienste zu kirchlichen Feiertagen und wöchentliche Andachten für uns zum Schulalltag gehören. Zudem ist die Teilnahme am - nach den staatlichen Rahmenrichtlinien erteilten - Religionsunterricht verbindlich; Ethikunterricht wird nicht angeboten. 
Selbstverständlich ist, dass niemand zu Bekenntnisaussagen gedrängt wird oder solche gar benotet werden.

Was ist mit Kindern anderer Konfessionen?

Kinder, die einer anderen als der evangelisch-lutherischen Konfession angehören, heißen wir ebenso herzlich willkommen. Der bei uns erteilte Religionsunterricht ist aufgrund des Vorgehens nach staatlichen Rahmenrichtlinien ohnehin nicht allein einer Konfession verpflichtet.

Wir wohnen nicht in Gersdorf. Wie kann mein Kind die Schule erreichen?

Viele Schüler unserer Schule stammen aus zum Teil recht weit entfernten Orten. Zum Unterricht kommen sie mit öffentlichen Linien. Genaue Auskünfte erteilt unsere Schulsekretärin Frau Ute Illing.

Welche Möglichkeiten sinnvoller Freizeitgestaltung bieten Sie an?

Im Rahmen unserer Neigungskurse und Ganztagsangeboten haben die Schüler eine große Palette an interessanten Hobbys, denen sie im schulischen Rahmen nachgehen können. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Web-Seite unter Neigungskurs bzw. Ganztagsangebote.

Ein Gericht entschied vor einiger Zeit, dass die Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen nicht mehr für die Kopien bezahlen müssen, die im Rahmen des Unterrichts benötigt werden. Wie sieht es damit an der Evangelischen Oberschule aus?

Kopien von Arbeitsblättern und Texten, die von den Lehrerinnen und Lehrern erstellt und im Unterricht eingesetzt werden, wurden und werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten fallen allerdings an, wenn ein bereits ausgegebenes Blatt von den Lernenden vergessen wurde und für die Weiterarbeit erneut kopiert werden muss, oder wenn das Arbeitsheft mit vorgedruckten Übungen nicht mitgebracht wurde.

Zum Thema Arbeitshefte: In der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen zum Urteil vom April 2012 heißt es, dass auch solche Lehrmittel wie Atlanten und Arbeitshefte für die Hand der Schülerinnen und Schüler - soweit diese die Lehrbücher begleiten und ergänzen -, an öffentlichen Schulen in Sachsen unter die Lehrmittelfreiheit fallen. Gibt die Evangelische Oberschule diese Dinge also kostenlos ab?

Nein. Von "Öffentlichen Schulen" spricht man, wenn der Staat selbst eine Bildungseinrichtung betreibt. Die Evangelische Oberschule wird jedoch von einem privaten Träger - nämlich dem Christlichen Schulverein - unterhalten. Wenn solche auf der Grundlage des Artikels 7 Absatz 4 des Grundgesetzes bestehenden "Privatschulen" überhaupt staatliche Finanzmittel erhalten, so fallen diese Zuweisungen geringer aus, als es bei den "öffentlichen" der Fall ist. Zur Überbrückung der Finanzierungslücke müssen wir daher Schulgeld erheben. Keine "Extrakosten" werden für Arbeitshefte, Kunst und Musik erhoben. Lediglich die Kosten für Arbeitsmittel, die in das Eigentum des Schülers übergehen und auch nach Beendigung der Schulzeit weiterverwendet werden können, wie z.B. Taschenrechner, Atlanten, Wörterbücher und Formelsammlung sind durch die Eltern zu übernehmen. Wir versuchen, nur die unbedingt notwendigen Arbeitsmaterialien zusätzlich anzuschaffen und die Kosten dafür so gering wie möglich zu halten.

Wird ein Schulgeld erhoben?

Ja. Da freie Schulen durch das Land nicht in gleicher Weise gefördert werden wie staatliche Bildungseinrichtungen, müssen wir zur Deckung der Finanzierungslücke ein Schulgeld erheben. Es beträgt  68,00 Euro pro Monat. In sozialen Härtefällen sprechen Sie uns bitte an.